Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Fa. MASTER erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt Das Merkblatt „Wichtige Hinweise für den Nutzer“ in der aktu-ellen Fassung dient als Anlage 1 der AGB und ist zwingend einzuhalten.

2. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Auf eine Anfrage erstellen wir ein unverbindliches Angebot, welches 14 Tage bestand hat. Es erfolgt keine verbind-liche Reservierung. Mit der Angebotsbestätigung werden alle Vertragsbestandteile reserviert. Die AGB werden bei Vertrags-abschluss anerkannt.
(2) Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung.
(3) Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

3. Kaution
(1) Spätestens bei Aushändigung der gebuchten Geräte erhebt die Fa. MASTER eine Kaution laut Angebot.
(2) Bei mangelfreier Rückgabe wird die Kaution nach der Endkontrolle durch die Fa. MASTER anstandslos erstattet. Die Endkontrolle erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt nach der Rückgabe, die Kaution wird entweder vor Ort in bar erstattet oder falls eine Endkontrolle zum Rückgabezeitpunkt nicht möglich ist (Witterungsbedingungen, Dunkelheit usw.), wird die Kaution per Banküberweisung erstattet.
(3) Bei Rückgabe beschädigter Geräte behält sich Fa. MASTER vor, die gezahlte Kaution ganz oder teilweise- je nach Schadenhöhe- einzubehalten.

4. Zahlung
Die Rechnungen sind, falls nichts anderes vereinbart wurde, am Tage der Abholung der Geräte oder am Tage der Veranstaltung in bar ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Absprache kann die Bezahlung auch auf Rechnung per Überweisung in Vorkasse erfolgen.

5. Haftung
(1) Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Miet-gegenstände entstehen können. Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen (Schadenminderungspflicht).
(2) Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwilli-ge Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.
(3) Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Instandset-zung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten die durch den Verlust entstehen.
(4) Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folge-schäden, die durch nicht Nichtstattfinden der Veranstaltung

(auch Schlechtwetter) entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz.
(5) Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeit-punkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
(6) Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit be-klebt werden, wird dem Mieter die Reinigung berechnet.
(7) Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
(8) Schadensersatzansprüche uns gegenüber können nicht geltend gemacht werden, wenn bedingt durch höhere Gewalt die Aktion nicht rechtzeitig beginnen oder durchgeführt werden können. Wenn Aktionsmodule während der Aktionszeit beschädigt werden und eine planmäßige Durchführung nicht mehr möglich ist. Die Fristen verlängern sich aber angemessen. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, sind Ansprüche des Mieters uns gegenüber, die über eine Erstattung der geleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, eine Aktion zu unter- bzw. abzubrechen, wenn die Betriebsvoraussetzungen nicht eingehalten werden oder die Gäste gegen die Sicherheitsregeln verstoßen. Sollten die Platzbedingungen nicht erfüllt und eine Durchführung der Aktion deshalb nicht möglich sein, trägt der Veranstalter die durch den Ausfall entstandenen Miet-, Reise- und Personalkos-ten.

6. Mietbedingungen
(1) Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Bei Anlieferung oder Abholung der Mietgegenstände, hat der Mieter unverzüglich erkennbare Mängel zu prüfen. Die Übernahme der Geräte gilt als Bestäti-gung der Funktionstüchtigkeit u. v. vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlos-sen.
(2) Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenstän-den pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen.
(3) Bei Abholung/Übernahme durch Dritte handeln diese als Erfüllungsgehilfen des Mieters.
(4) Es gilt der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Module als vereinbart, dazu zählt insbesondere die Einhaltung der auf der Webseite www.master-rent.de definierten Alters-begrenzungen, Anzahl und Alter der Nutzer und Einsatzberei-chen des gemieteten Moduls sowie die allgemeinen Nutzungs-bedingungen und Hinweise. Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 500 Euro.
(5) Sollte die Mietsache nicht vom Mieter an die verein-barte Anschrift geliefert werden und muss somit vom Vermieter ungeplant abgeholt werden, entstehen Transportkosten in Höhe vom 3€/km. Berechnet wird in diesem Fall die doppelte Wegstrecke vom Vermieter zum Mieter.
(6) Die Hüpfburgen werden nur für den privaten Bereich vermietet. Eine anderweitige Nutzung ist nicht gestattet, es sei denn, es wurden andere Vereinbarungen vertraglich festgehal-ten. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden, es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

7. Stornierungsrichtlinien
(1) Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, grundsätz-lich fallen für die Mietobjekte der Fa. MASTER keine Stornoge-bühren an.
(2) Eine Ausnahme gilt am Schuleinführungswochenen-de im Freistaat Thüringen und Bayern von Freitag bis Sonntag. Es entstehen bei Stornierung folgende Kosten für den Mieter: 30 Tage vor Termin 25 %, 14 Tage vor Termin 50 % und 7 Tage vor Termin 100 % der Gebühren laut Reservierung zuzüglich 50 % der berechneten Transportkosten.
(3) Außerordentliche Sonderleistungen außerhalb der reinen Gerätemiete (dazu gehören z.B. Branding der Module, Hotelkosten, Angebote von Drittanbietern, wie z.B. Kinder-schminken) die aufgrund der Bestätigung des Angebots beauf-tragt wurden, werden jederzeit dem Mieter komplett belastet.

8. Reinigung, Trocknung, Reparatur
(1) Werden Geräte verschmutzt oder nass zurückgege-ben, so wird ein Trocknungs- und/oder Reinigungsaufwand dem Mieter in Rechnung gestellt und mit 35€ pro angefangene halbe Stunde berechnet.
(2) Bei notwendigen Reparaturen berechnen wir die Reparaturkosten zzgl. 80 Euro Servicepauschale + 50% Kosten auf die Reparaturmietkostenzeit.
(3) Der Mieter versichert sich mit dem gemieteten Modul entsprechend so auszukennen, dass er technische Prob-leme die nicht durch ein Verschulden des Vermieters entstehen, selbstständig löst.
(4) Die Reparatur durch den Mieter ist nicht statthaft.

9. Datenschutz
(1) Alle durch den Vermieter erhobenen persönlichen Informationen / Daten aus Mietverträgen und Mitteilungen über alle Kommunikationswege werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
(2) Bei fernmündlich aufgegebenen Daten oder Ände-rungen übernimmt unser Unternehmen keine Haftung für die Richtigkeit der übertragenen Daten. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Daten unserer Kunden in einer Datenbank zu sammeln, zu speichern und sie für Werbezwecke zu nutzen, der Mieter kann dem Verfahren jederzeit widersprechender.
(3) Mieter stimmt zu dass die Fa. MASTER von allen eigenen Eventmodulen Bild-,Ton- und Videoaufnahmen auch in Zusammenhang mit agierenden Personen (Gesichter werden verpixelt) bei seiner Veranstaltung anfertigen und diese unein-geschränkt zur eigenen Werbung verwenden darf (anderslau-tende Absprachen können schriftlich fixiert werden)

10. Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Ge-nehmigungen (z.B. Aufstellen auf öffentlichen Flächen) oder Anmeldungen (z.B. GEMA o.ä.) liegt organisatorisch und kos-tenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters
(2) Eine Versicherung für Personen- und Sachschäden muss vom Veranstalter/ Mieter abgeschlossen werden.
(3) Der Vermieter behält sich eine Veranstaltungsabsage durch Gründe wie z.B. höhere Gewalt, Rufschädigung o. ä. vor.

11. Allgemeine Nutzungsbedingungen und Hinweise
Der Betrieb aller Mietobjekte muss von einer erwachsenen Person überwacht werden.
(1) Die Mietobjekte sind standsicher aufzubauen, Stol-perfallen durch Kabel sind zu vermeiden.
(2) Bei Störungen ist der Betrieb sofort einzustellen und der Vermieter zu informieren – möglicherweise kann das Prob-lem behoben oder schlimmere Schäden vermieden werden (Schadenminderungspflicht).
(3) Alle Mietobjekte sind vor Nässe/Feuchtigkeit und Beschädigungen zu schützen.
(4) Über Nacht sind alle Mietobjekte in trockenen Räu-men zwischen zu lagern, nach der Nutzung sind die Mietobjekte von Verunreinigungen zu befreien bzw. abzufegen.
(5) Sicherheitshinweise finden Sie auf der Hüpfburg/im Internet zum entsprechenden Produkt, Altersbeschränkungen und Maximalgewichte sind zu beachten und einzuhalten.
(6) Verwenden Sie eine Unterlegplane und breiten Sie hierauf die Hüpfburg aus. Die Hüpfburg nicht über Beton, Pflasterflächen scharfe Kanten oder spitze Gegenstände ziehen.
(7) Die Hüpfburg nicht in der Nähe von Wasser oder Feuerquellen (z.B. Lagerfeuer, Grill) aufbauen.
(8) Befestigen Sie den Luftschlauch am Gebläse, Schlauch nicht verdrehen. Gebläse einschalten, während der Aufblasphase eventuell Korrekturen zur Vermeidung von Kni-cken und Falten vornehmen. Achten sie unbedingt darauf, dass keine Folie oder Stoff die Luftansaugung verdeckt, sonst kann der Elektromotor heiß laufen. Verhindern Sie Spielerein am Gebläse Schalter.
(9) Befestigen Sie die Hüpfburg mit den erhaltenen Ankern, vergewissern Sie sich über den festen und stolperfreien Sitz der Verankerung.
(10) Die Kinder dürfen keine scharfen oder spitze Gegenstände in die Hüpfburg nehmen, die Bekleidung der Kinder darf keine scharfkantigen Verschlüsse aufweisen.
(11) Die Hüpfburg darf nicht mit Schuhen betreten werden, Brillen und Schmuck sind abzusetzen.
(12) Überschläge, Saltos, Ringkämpfe, Schubsen, Lebensmittel, Kreide sind in der Burg nicht erlaubt, nicht in die Sicher-heitsnetze springen.
(13) Für den Abbau verlassen alle Kinder die Hüpfburg, Gebläse ausschalten und abbauen.

Oben